Kostenubernahme Deutschland
Wussten Sie, dass die Kosten für ein CloudCuddle Junior sowohl von der GKV – Gesetzliche Krankenversicherung als auch von der PKV – Private Krankenversicherung übernommen werden?
Das CloudCuddle Junior ist im Hilfsmittelverzeichnis der GKV eingetragen. Das bedeutet, dass Sie mit einem Rezept Ihres Arztes oder einer Verordnung eines Spezialisten/einer Fachstelle zu einem Sanitätshaus in Ihrer Nähe gehen und dieses Produkt dort beantragen können.
Es erfolgt zwar noch eine Prüfung, aber in den meisten Fällen ist dies kein Problem. Sollten Sie bei Ihrem Antrag Schwierigkeiten haben, können Sie sich jederzeit an den MD – Medizinischen Dienst wenden. Dieser kann beurteilen, ob das Hilfsmittel medizinisch notwendig ist und ob es Alternativen gibt. Sein Gutachten ist rechtlich nicht bindend, wird aber von der Versicherung in der Regel befolgt.
Was ist das CloudCuddle Junior?
Das CloudCuddle Junior ist ein leichtes, aufblasbares Bettzelt, das auf nahezu jedes Standard-Einzelbett aufgesetzt werden kann. Es bietet eine dauerhafte oder temporäre sichere, reizreduzierte Schlafumgebung für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung oder besonderem Pflegebedarf – zu Hause (dauerhaft), im Urlaub, bei Kurzzeitpflege oder in der Schule.
Wichtigste Merkmale
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Leicht und kompakt
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In 5 Minuten aufgebaut
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Stabil, atmungsaktiv und abgeschirmt
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Geeignet für dauerhafte oder zeitweise Nutzung
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Kombinierbar mit anderen Pflegehilfsmitteln
Wann haben Sie Anspruch auf eine Kostenübernahme für das CloudCuddle Junior?
Medizinische Notwendigkeit
Ein guter Antrag enthält klare Informationen zur Pflegesituation:
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Die Einschränkungen der pflegebedürftigen Person
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Der Bedarf an einer sicheren Schlaflösung
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Eventuelle Risiken oder Schlafprobleme
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Einsatz anderer Hilfsmittel
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Beteiligte Fachkräfte oder Therapeuten
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Bericht nach einem mindestens 3-tägigen Test durch den Anbieter
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Ein ärztliches Attest oder eine Stellungnahme eines Ergotherapeuten/Rehabilitationsarztes stärkt den Antrag.
Entlastungspflege und Familienunterstützung
Zeigen Sie auf, wie das CloudCuddle die Familie entlastet:
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Weniger Stress und körperliche Belastung
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Mehr Ruhepausen für Eltern/Betreuungspersonen
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Möglichkeit zur Kurzzeitpflege bei Familie oder Einrichtungen
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Bessere Balance für Geschwister und Familienmitglieder
Teilhabe und Inklusion
Das CloudCuddle unterstützt gesellschaftliche Teilhabe:
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Mehr Selbstständigkeit
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Weniger Abhängigkeit von ständiger Aufsicht
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Höhere Lebensqualität für die ganze Familie
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Dauerhafte Lösung
Wer entscheidet über Ihren Antrag?
Die erste Entscheidung trifft Ihre Krankenkasse (bei der GKV meist über die Hilfsmittel-Abteilung).
Sie prüft dabei:
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Das ärztliche Rezept (Verordnung und medizinische Indikation)
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Eventuelle medizinische Gutachten oder Testergebnisse
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Ob das Hilfsmittel den Anforderungen des Medizinproduktegesetzes entspricht
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Verträge mit Lieferanten / Vertragspartnern
Oft beauftragt die Krankenkasse zusätzlich den Medizinischen Dienst (MD) mit einer unabhängigen Begutachtung.
Wer hilft Ihnen bei Ihrem Antrag?
Ihr erster Ansprechpartner ist das Sanitätshaus.
Dieses übernimmt die Beantragung und Abwicklung aller Verfahren rund um Ihr Hilfsmittel. Zudem berät es Sie, erledigt die Formalitäten und organisiert die komplette Logistik rund um Lieferung und Nutzung des Produkts.